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Zollbestimmungen Türkei

Was darf ich in die Türkei einführen?

  • Unbegrenzte Devisen
  • Persönliche Gebrauchsgegenstände, Medizin und Arznei im Gesamtwert bis 300 €
  • Tabak und Alkohol ab 18 Jahren und in begrenzten Mengen:
    • Zigaretten (200 St.)
    • Zigarillos (100 St.) oder Zigarren (50 St.)
    • Zigarettentabak oder Pfeifentabak (250g)
    • Alkoholische Getränke >22%vol. (1L)
    • Alkoholische Getränke <22%vol. (1L)
  • Parfüm, Öle und Lotionen (600ml)
  • Hautpflegemittel und Toilettenartikel (5 St.)
  • Kaffee (1kg)
  • Löslicher Kaffee (1kg)
  • Tee (1kg)
  • Schokolade (1kg)
  • Sonstige Süßigkeiten (1kg)
  • Schmuck (bis 15.000 Euro Wert)

Was darf ich nicht in die Türkei einführen?

Es ist verboten Waffen und Schneidwerkzeug sowie Betäubungsmittel in die Türkei einzuführen.  
 

Was muss ich bei der Ausreise beachten?

Sogenannte „Kultur- und Naturgüter” dürfen nicht ohne entsprechende Genehmigung ausgeführt werden. Darunter zählen Antiquitäten, alte Münzen aber auch vermeintlich Wertloses wie Steine, Fossilien oder Ähnliches. Was genau darunter fällt, wird zudem von den Behörden sehr weit ausgelegt. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Haft- und Geldstrafen.  

Bei Geldumtausch muss darauf geachtet werden, die Quittung bis zur Ausreise aufzubewahren, da diese beim Wechsel in Euro vorher vorgelegt werden muss. Außerdem dürfen maximal Geldmengen im Wert von 5.000 US-Dollar ohne Voranmeldung ausgeführt werden.  

Mitbringsel und sonstige Waren, die aus der Türkei mitgebracht werden, dürfen bestimmte Mengen- und Geldwerte nicht überschreiten. Auch kommt es darauf an, wie man ein- und ausreist. Bei Flug- und Schiffsreisen ist der Höchstwert 430 Euro. In jedem Fall sollten auch hier Quittungen und Rechnungen aufbewahrt werden, um im Zweifelsfall den Wert der Waren nachweisen zu können. Um Mißverständnisse und Strafen zu vermeiden, ist es ratsam, wertvolle Dinge wie Laptops, Digitalkameras, und Ähnlichem vor Reisebeginn beim Zoll anzumelden.  

Bitte beachten Sie gleichzeitig auch die Einreisebestimmungen für Deutschland.  

Quellen: auswaertiges-amt.de 
Diese Seite wurde zuletzt am 06. Mai 2024 aktualisiert. Bitte informieren Sie sich auch auf den Seiten des Zolls von Deutschland sowie der Türkei für aktuelle Änderungen und ausführlichere Details.  


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