Hilfe bei Flugverspätung oder -ausfall
Sie freuen sich auf den Urlaub und können es kaum erwarten, endlich loszukommen. Doch dann die Nachricht auf den Anzeigetafeln: Delayed – Verspätet! Jetzt kann die Wartezeit zur echten Geduldsprobe werden. Haben Sie sogar einen Anschlussflug, der erreicht werden muss und im schlimmsten Fall ohne Sie weiter fliegt? Was also tun, wenn der Flug Verspätung hat? Unter welchen Voraussetzungen können Sie eine Entschädigung erwarten?
Die Rechte von Passagieren auf Flugreisen wurden zuletzt im Montrealer Übereinkommen, was 2004 in Kraft trat, gestärkt und gesichert. Diese legt auch fest, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Zahlung von der Airline erwarten können. Hier kommt es vor allem auf zwei Faktoren an: Flugstrecke und die tatsächliche Verspätung. Ab einer Verspätung von mindestens 3 Stunden können Sie Geld fordern. Aber Achtung! Für einen Anspruch muss Ihr Flug entweder in der EU gestartet sein, oder das Flugziel muss sich innerhalb der EU befinden. Im letzteren Fall muss die Fluggesellschaft Ihren Sitz zudem in der EU haben.
Fliegen Sie Langstrecke (also ab 3.500 km), und Ihr Flugzeug verspätet sich um höchstens 4 Stunden, hat die Airline das Recht, die eigentliche Zahlung von 600€ um 50% zu halbieren.
Je nach Verspätung und Flugstrecke sind Airlines verpflichtet, Reisenden Verpflegung sowie zwei E-Mails oder Faxe und zwei Telefonate anzubieten. Dies ist auch der Fall, wenn die Umstände außergewöhnlich sind. Können Sie Ihren Flug erst am nächsten Tag antreten, müssen Übernachtung und Transfer ebenfalls bereitgestellt werden.
Sollte die Airline Ihrer Verpflichtung nur mangelhaft oder gar nicht nachkommen, können Sie Schadenersatz verlangen. Indem Fall müssen Sie Quittungen für Verpflegung und gegebenenfalls Transfer und Unterkunft während der Zeit aufbewahren und später vorlegen.
Eine Klausel in der entsprechenden Verordnung besagt, dass es kein Geld gibt, wenn die Verspätung von außergewöhnlichen Umständen ausgelöst wurde, die die Fluggesellschaft nicht beeinflussen konnte. Das sind beispielsweise Unwetter, Schäden durch Vogelschlag oder politische Instabilität. Auch Streiks können im Zweifel dazugehören. Allerdings muss die Airline begründen, dass die Umstände außergewöhnlich und unbeeinflussbar waren. Deshalb sollten Sie, gerade wenn Sie sich der Gründe unsicher sind, in jedem Fall eine Ausgleichszahlung fordern.
Um Ihre Rechte einzufordern gibt es mehrere Möglichkeiten. Im Internet gibt es mittlerweile viele Anbieter, die von Ihnen nur wenige Angaben benötigen und sich um die Abwicklung kümmern. Am Ende bekommen Sie im Erfolgsfall die Zahlung, allerdings abzüglich einer oftmals happigen Provision. Manchmal dauert es auch Monate, bis Sie etwas vom Geld sehen. Der Vorteil ist natürlich, dass Sie selbst kaum etwas tun müssen. Sie können die Sache natürlich auch selbst in Hand nehmen und direkt bei der Fluggesellschaft vorsprechen. Nutzen Sie dafür ein Musterschreiben, was Sie vielerorts im Internet finden. Vielfach wird von der Fluggesellschaft versucht, beispielsweise einfach schlechtes Wetter verantwortlich zu machen. In manchen Fällen brauchen Sie für Ihr Anliegen Hilfe von außerhalb. Eine kostenlose und beliebte Quelle ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, kurz SÖP. Diese prüft den Fall und gibt eine nicht-bindende Empfehlung ab. Nachdem Sie den ersten Schritt durch die Kontaktierung der Fluggesellschaft gemacht haben, haben Sie mit der SÖP gute Chancen, Ihr Recht geltend zu machen.
Besonders ärgerlich ist es, wenn der Flug gleich ganz gestrichen wird. In diesem Fall greifen die gleichen Rechte wie bei einer Verspätung. Es gilt allerdings ein paar Dinge zusätzlich zu beachten. Die Fluggesellschaft muss Ihnen die Weiterreise ermöglichen, weshalb es wichtig ist, dass Sie pünktlich am Flughafen sind, auch wenn Sie vielleicht schon während der Anreise von dem Flugausfall erfahren. Nur so können Sie kurzfristig organisierte Ersatzflüge nutzen, andernfalls entfallen Ersatzleistungen. Halten Sie sich deshalb auch an die Anweisungen der Airline, um auf der sicheren Seite zu sein. enn der Flugausfall mindestens 14 Tage im Voraus bekannt gegeben wurde, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung, da die Kosten für das Ticket dann noch erstattet werden können.
- Informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche Streiks und Wetterlagen
- Notieren Sie sich wichtige Telefonnummern und Adressen von Airline und Botschaft
- Sammeln Sie sämtliche Quittungen für Verpflegung, Transport und Unterkunft
- Schließen Sie eine Reiseversicherung ab
- Befolgen Sie die Anweisungen der Airlines