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Reisemagazin - Ratgeber

Hilfe bei Gepäckverlust oder -verspätung


Mein Gepäck kommt verspätet an

Raus aus dem Flieger, noch schnell das Gepäck vom Laufband holen und endlich geht es richtig los mit dem wohlverdienten Traumurlaub. Doch wo bleibt nur der Koffer? Alle Mitreisenden nehmen ihre Gepäckstücke freudig entgegen und Sie stehen bald ganz alleine an der Gepäckausgabe. Sorgenvoll starren Sie auf die Luke am Ende des Laufbandes. So haben Sie sich den Start in Ihren Traumurlaub bestimmt nicht vorgestellt. Das Wichtigste ist, jetzt einen kühlen Kopf zu bewahren. Auch und gerade, wenn Sie am liebsten an die Decke gehen würden. Dass Gepäckstücke verspätet ankommen passiert selten, aber leider immer mal wieder.
 

1. Schritt: Lost-and-Found Schalter

Wenn Ihr Koffer nicht mit auf dem Gepäckausgabeband war, sollten Sie das umgehend am „Lost and Found”-Schalter” in der Gepäckausgabehalle melden, noch bevor Sie den Bereich verlassen. Ansonsten könnte Ihnen später unterstellt werden, dass Sie Ihr Gepäck bereits heraus geschafft haben bzw. wird eine spätere Schadensabwicklung umso komplizierter.

Auf jeden Fall sollten Sie einen Verlust innerhalb von 21 Tagen melden und darf nicht überschritten werden (Achtung: bei beschädigtem Gepäck gilt eine Frist von 7 Tagen!). Zeigen Sie am „Lost and Found”-Schalter Ihren Aufkleber mit der Gepäckregistrierungsnummer vor, den Sie beim Check-In erhalten haben dürften. In der Regel wird Ihnen die Nummer mit auf Ihre Bordkarte geklebt. Damit wird umgehend überprüft, wo Ihr Gepäck sein könnte und im besten Falle erhalten Sie es schon nach einer kurzen Wartezeit an Ort und Stelle.

 

 

2. Schritt: Lost-and-Found Schalter findet Koffer nicht: Airline kontaktieren

Falls Ihr Gepäck nicht sofort gefunden werden kann, lassen Sie eine Verlustmeldung mit einer Referenznummer am Schalter der Airline erstellen und lassen Sie sich unbedingt auch eine Kopie davon geben, damit Sie etwas formelles über den Verlust „in der Hand” haben. Im gleichen Zuge geben Sie Ihren Kontakt und Ihre Aufenthaltsadresse am Urlaubsort mit an.

Teilen Sie auch mit, dass Sie eine Entschädigung für die Verspätung und eine Rückerstattung für eine Grundausstattung möchten, die Ihnen laut Montrealer Übereinkommen von 1999 zusteht. Die Fluggesellschaft wird sich bei Ihnen melden, wenn Ihr Gepäck aufgetaucht ist und es Ihnen an Ihren Urlaubsort – oder, wenn Sie das wünschen auch zu Ihnen nach Hause – liefern. Nun haben Sie am Flughafen erst einmal soweit alles getan.

 

 

Entschädigung für Grundausstattung: Obergrenze ca. 1.300€

Es steht Ihnen eine Entschädigung sowie eine Rückerstattung für die notwendigsten Kleidungs- und Hygieneartikel zu, die Sie ohne Ihr Gepäck am Urlaubsort benötigen. Erstattet wird im Nachhinein, das bedeutet: unbedingt alle Kassenzettel aufbewahren! Allerdings müssen Sie selbst darauf achten, dass Sie die Kosten für die Grundausstattung so niedrig wie möglich halten. Das heißt: für jede Anschaffung sollte ein hieb- und stichfester Grund vorliegen und sie sollte der Dauer der Gepäckverspätung angemessen ausfallen.

Kaufen Sie demnach nur die Kleidungsstücke etc., die Sie auch wirklich notwendigerweise benötigen. Und auch dann kann es sein, dass Sie noch Abzüge hinnehmen müssen, da Sie das Gekaufte – insbesondere bei Kleidungsstücken – ja weiterverwenden können. Wichtig: Erkundigen Sie sich konkret bei der Airline, was genau erstattet wird. Die Regularien dazu fallen durchaus unterschiedlich aus. Bei einigen Airlines gelten bspw. Tagespauschalen, für die Sie einkaufen können. Die Obergrenze für die Entschädigung liegt allgemein bei ca. 1.300 Euro.

 

3. Schritt: Gepäck ist auch nach Tagen noch verloren

Taucht Ihr Gepäck nach 21 Tagen nicht wieder auf, gilt es als verloren. Ab jetzt können Sie Schadenersatz für Koffer und Inhalt bei der Fluggesellschaft bis zu einer Höhe von ca. 1.300 Euro geltend machen . Im besten Fall haben Sie schon beim Packen eine Liste erstellt, was alles in Ihrem Koffer ist. Sie müssen der Airline nämlich glaubhaft vermitteln, was Sie alles dabei hatten.

Noch besser: Sie haben noch Quittungen von den Gegenständen. Allerdings kann niemand verlangen, dass Sie von allem und jedem die Rechnung aufgehoben haben. Erstattet wird der Zeitwert der Gegenstände. Wenn Sie in Ihrem Koffer wertvollere Dinge transportieren wollen, können Sie vor Abflug auch eine Wertdeklaration bei der Airline vornehmen lassen. Dann kann die Haftung auch über den sonst üblichen 1300 Euro liegen.

 




 

Gepäck ist beschädigt: bis zu 1.300€ Entschädigung

Wurde Ihr Gepäck beschädigt, melden Sie dies ebenfalls umgehend, aber auf jeden Fall binnen 7 Tagen (Achtung: hier gilt eine kürzere Frist, als bei Gepäck-Verspätung/Verlust!) schriftlich bei der Fluggesellschaft und machen Sie Ihre Ansprüche geltend. Auch im Falle einer Gepäckbeschädigung haftet die Fluggesellschaft mit bis zu ca. 1.300 Euro.

Sie können auch direkt am Flughafen am Schalter der Airline (Achtung: nicht am „Lost and Found”-Schalter!), eine Schadensanzeige vornehmen. Am besten, Sie machen kurz vor der Gepäckaufgabe Fotos von Ihren Gepäckstücken und dann sofort, wenn Sie nach Rückerhalt Schäden an Ihrem Gepäck feststellen.

 


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